Fakultatives Finanzreferendum
04.02.2018 , HeiligenschwendiDer Gemeinderat Heiligenschwendi hat in Anwendung von Art. 25 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:
Postgebäude; Modernisierung Wohnung EG
Die Wohnung im Erdgeschoss der Liegenschaft Post ist zu modernisieren. Der Gemeinderat hat einen Kredit von Fr. 70 000.– genehmigt.
Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens 5% aller Stimmberechtigten können die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Die Referendumsfrist läuft am 28. August 2017 ab. Die Einreichungsstelle ist beim Gemeinderat Heiligenschwendi, Gemeindeverwaltung, bim Schuelhus 195A, 3625 Heiligenschwendi.
Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Rechtskraft.
Heiligenschwendi, 24. Juli 2017
Einwohnergemeinde Heiligenschwendi Der Gemeindrat
