Hundetaxe 2017

  04.02.2018 , Heiligenschwendi

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2017 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden. Diese wurde durch den Gemeinderat in Anwendung von Art. 41a Abs. 3 des Gebührenreglements für alle Hunde auf Fr. 60.– festgelegt.

Die Hundetaxe 2017 wird auch in diesem Jahr mit Rechnung erhoben. Der Rechnungsversand an die bereits registrierten Hundehalter ist erfolgt. Hundehalter, welche erstmals hundetaxpflichtig werden oder keinen Hund mehr besitzen, werden gebeten, sich bis Ende August 2017 bei der Gemeindeverwaltung (Telefon 033 244 14 14) zu melden.

An dieser Stelle machen wir darauf aufmerksam, dass sämtliche Hunde gestützt auf die eidgenössische Gesetzgebung über einen Mikrochip gekennzeichnet und in der Hundedatenbank Amicus geführt werden müssen.

Heiligenschwendi, Juli 2017

Gemeinde Heiligenschwendi Gemeindeverwaltung


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