Inkrafttreten Kurtaxenreglement
04.02.2018 , HeiligenschwendiIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung in Heiligenschwendi vom 22. Juni 2017 beschlossenen Kurtaxenreglement am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird.
Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi eingesehen oder bezogen werden.
Inkrafttreten Schulverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Heiligenschwendi an seiner Sitzung vom 23. Mai 2017 die Schulverordnung erlassen hat. Die Schulverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. August 2017 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Gemeinderat Heiligenschwendi
