Ordentliche Gemeindeversammlung

  04.02.2018 , Heiligenschwendi

Donnerstag, 30. November 2017, 20.00 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi
Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zur Beschlussfassung:

Traktanden
1. Budget 2018, Genehmigung
2. Schiessanlage Schwändi-Allmit, Nachkredit
für Sanierung
3. Ersatzwahl Gemeinderat
4. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden Nr. 1 bis 3 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi zur Einsichtnahme öffentlich auf. An alle Haushaltungen wird die Botschaft zur Gemeindeversammlung zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die am 30. November 2017 das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Heiligenschwendi Wohnsitz verzeichnen, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Heiligenschwendi


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