Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll

  04.02.2018 , Heiligenschwendi

Gemäss Art. 83 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 30. November 2017 ab dem 4. Januar 2018 während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Heiligenschwendi, 22. Dezember 2017

Einwohnergemeinde Heiligenschwendi Der Gemeinderat


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