Ordentliche Gemeindeversammlung

  24.05.2018 , Heiligenschwendi

Donnerstag, 21. Juni 2018, 20.15 Uhr, Handarbeitszimmer Schulhaus, Heiligenschwendi

Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zur Beschlussfassung:

Traktanden
1. Kreditabrechnungen
2. Verwaltungsrechnung 2017
3. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden Nr. 1 und 2 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi zur Einsichtnahme auf. An alle Haushaltungen wird die Botschaft zur Gemeindeversammlung zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die am 21. Juni 2018 das 18. Altersjahr erreicht und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Heiligenschwendi Wohnsitz haben, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Heiligenschwendi


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