Verordnung Funktionendiagramm: Inkrafttreten

  10.05.2018 , Heiligenschwendi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat die nachstehenden Jahresentschädigungen in der Personalverordnung wie folgt angepasst hat:

Ziffer Funktion Bisher Neu
1.1.1 Präsident Fr. 5500.– Fr. 6800.–
1.1.2 Vizepräsident Fr. 1200.– Fr. 2200.–
1.1.3 Übrige Ratsmitglieder Fr. 750.– Fr. 1500.–

Die Verordnungsänderung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Heiligenschwendi, 3. Mai 2018

Gemeinderat Heiligenschwendi


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