Fakultatives Finanzreferendum

  19.07.2018 , Heiligenschwendi

Der Gemeinderat Heiligenschwendi hat am 3. Juli 2018 in Anwendung von Art. 26 Abs. 1des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:

Wohnhaus Niesenblick; Sanierung Flachdach Anbau West
Das Flachdach des Anbaus West ist sanierungsbedürftig und aufgrund der teilweise morschen Tragkonstruktion zeitnah zu erneuern. Für die Flachdachsanierung wurde ein Kostendach von Fr. 85 000.– genehmigt.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens 5% aller Stimmberechtigten können die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Die Referendumsfrist läuft am 20. August 2018 ab. Die Einreichungsstelle ist beim Gemeinderat Heiligenschwendi, Gemeindeverwaltung, bim Schuelhus 195A, 3625 Heiligenschwendi.

Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Rechtskraft.

Heiligenschwendi, 12. Juli 2018

Einwohnergemeinde Heiligenschwendi
Der Gemeindrat


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