Ordentliche Einwohnergemeinde versammlung

  22.05.2019 , Heiligenschwendi

Donnerstag, 20. Juni 2019, 20.15 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi
Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zur Beschlussfassung:

Traktanden
1. Kreditabrechnung
2. Verwaltungsrechnung 2018
3. Kurtaxenreglement; Teilrevision
4. Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens; Neufassung
5. Umzug der Gemeindeverwaltung in das Postgebäude; Konsultativabstimmung
6. Verschiedenes
– Information Hochwasserschutzprojekt Moosbächli

Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden Nr. 1 und 2 liegen 10 Tage, die Reglemente zu den Traktanden Nr. 3 und 4 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi zur Einsichtnahme auf. An alle Haushaltungen wird die Botschaft zur Gemeindeversammlung zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die am 20. Juni 2019 das 18. Altersjahr erreicht und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Heiligenschwendi Wohnsitz haben, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Heiligenschwendi


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote