Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll
01.08.2019 , HeiligenschwendiGemäss Art. 83 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2019 ab 5. August 2019 während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Heiligenschwendi, 26. Juli 2019
Einwohnergemeinde Heiligenschwendi Der Gemeinderat