Fakultatives Finanzreferendum

  04.09.2019 , Heiligenschwendi

Der Gemeinderat Heiligenschwendi hat am 30. April 2019 in Anwendung von Art. 26 Abs. 1 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung der Vereinbarung mit der Stadt Thun iS Kanalisationsanschluss der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi an die öffentlichen Leitungen der Stadt Thun.

Hinweis
Finanzielle Eckpunkte: Art. 1.2 Einmalige Abgeltung Fr. 50 000.–, Art. 6.1 Kostenbeteiligung 50% für den baulichen Unterhalt (Goldiwil-Leitung), Art. 7.3 Pauschale Unterhaltskosten Fr. 1000.–/Jahr.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Mindestens 5% aller Stimmberechtigten können bis zum 7. Oktober 2019 die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Heiligenschwendi in Rechtskraft.

Heiligenschwendi, 29. August 2019

Einwohnergemeinde Heiligenschwendi Der Gemeindrat


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