Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll

  18.12.2019 , Heiligenschwendi

Gemäss Art. 83 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. November 2019 ab 20. Dezember 2019 während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Heiligenschwendi, 13. Dezember 2019

Einwohnergemeinde Heiligenschwendi Der Gemeinderat


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