Kurtaxenpflicht

  11.12.2019 , Heiligenschwendi

Im Auftrag der Gemeinde Heiligenschwendi erhebt Heiligenschwendi Tourismus eine Kurtaxe, gestützt auf das Kurtaxenreglement der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi und auf das Steuergesetz des Kantons Bern.

Beherberger von Personen, welche ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Heiligenschwendi übernachten, sind verpflichtet, Kurtaxe abzurechnen. Von der Kurtaxe befreit sind u.a. Personen, die im Haushalt einer Person mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Heiligenschwendi unentgeltlich übernachten.

Beherberger aus dem Jahre 2019, welche die Kurtaxe noch nicht abgerechnet haben, werden aufgefordert, sich bis 31. Januar 2020 bei Heiligenschwendi Tourismus schriftlich zu melden. Alle Beherberger sind verpflichtet, sich innert 30 Tagen nach der ersten Übernachtung bei Heiligenschwendi Tourismus anzumelden.

Das Kurtaxenreglement ist auf www.heiligen schwendi.ch ersichtlich.

Heiligenschwendi Tourismus


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