Ordentliche Gemeindeversammlung

  06.05.2020 , Heiligenschwendi

Donnerstag, 11. Juni 2020, 20.15 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi
Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zur Beschlussfassung:

Traktanden:
1. Kreditabrechnung
2. Jahresrechnung 2019
3. Altes Schulhaus, Sanierung Dach; Krediterteilung
4. Reglement Stromversorgung; Genehmigung
5. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden Nr. 1 bis 3 liegen 10 Tage, das Reglement zum Traktandum Nr. 4 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi zur Einsichtnahme auf. An alle Haushaltungen wird die Botschaft zur Gemeindeversammlung zugestellt.
Hinweis: Aufgrund der vom Bundesrat ausgerufenen ausserordentlichen Lage werden die Auflageakten den interessierten Personen auf Anfrage per Post zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die am 11. Juni das 18. Altersjahr erreicht und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Heiligenschwendi Wohnsitz haben, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Heiligenschwendi


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