Fakultatives Finanzreferendum

  23.09.2020 , Heiligenschwendi

Der Gemeinderat Heiligenschwendi hat in Anwendung von Art. 25 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:

Postgebäude; Umbau/Umnutzung ehemaliges Postlokal in Verkaufsladen mit Bistro
Der Gemeinderat genehmigt einen Kredit von Fr. 88 500.– für die Instandstellung des ehemaligen Postlokals sowie den Umbau zu einem Verkaufsladen mit Bistro/Restaurant.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens 5% aller Stimmberechtigten können die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Die Referendumsfrist läuft am 26. Oktober 2020 ab. Die Einreichungsstelle ist beim Gemeinderat Heiligenschwendi, Gemeindeverwaltung, bim Schuelhus 195A, 3625 Heiligenschwendi.

Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Rechtskraft.

Heiligenschwendi, 21. September 2020

Einwohnergemeinde Heiligenschwendi Der Gemeindrat


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