Stromversorgungsreglement; Inkrafttreten

  02.09.2020 , Heiligenschwendi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass das von der Gemeindeversammlung Heiligenschwendi am 11. Juni 2020 beschlossene Stromversorgungsreglement per 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi eingesehen oder bezogen werden.

Gemeinderat Heiligenschwendi


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