Ordentliche Gemeindeversammlung

  07.10.2020 , Heiligenschwendi

Donnerstag, 12. November 2020, 20.00 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi
Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zur Beschlussfassung:

Traktanden
1. Budget 2021; Genehmigung
2. Übertragungsreglement über die wasserbaulichen Massnahmen im Bereich Riderbach und Zuflüsse; Genehmigung
3. Anhang zum Wasserbaureglement, Vereinbarung über die Ausführung der Unterhaltsund Verbauungsarbeiten am Riderbach und seinen Zuflüssen; Aufhebung
4. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Akten zum Traktandum 1 liegen 10 Tage, die Reglemente zu den Traktanden 2 und 3 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi zur Einsichtnahme öffentlich auf. An alle Haushaltungen wird die Botschaft zur Gemeindeversammlung zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die am 12. November 2020 das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Heiligenschwendi Wohnsitz verzeichnen, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.

Gemeinderat Heiligenschwendi


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