Funktionendiagramm Schule Heiligenschwendi; Inkrafttreten

  30.12.2020 , Heiligenschwendi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Heiligenschwendi das Funktionendiagramm der Schule Heiligenschwendi genehmigt hat.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Heiligenschwendi, 28. Dezember 2020
Gemeinderat


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