Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)

  09.12.2020 , Heiligenschwendi

Bei der periodischen Schutzraumkontrolle handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag, gestützt auf Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die periodische Schutzraumkontrolle vom 1. Oktober 2012. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung der PSK. Gemäss Regelung im Kanton Bern sind die Gemeinden für die Durchführung der PSK verantwortlich und damit beauftragt.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mind. alle 10 Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, die Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen.

Im Auftrage der Gemeinde Heiligenschwendi führt die Unternehmung Abri Audit AG diese Kontrolle im Monat Januar 2021 durch.

Die Eigentümer der Liegenschaften mit zu kontrollierenden Schutzräumen werden durch die Abri Audit AG über den Termin der Kontrolle informiert.

Wir danken Ihnen für die Kooperation und Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.

Einwohnergemeinde Heiligenschwendi


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