Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen; Inkrafttreten

  31.03.2022 , Heiligenschwendi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Heiligenschwendi an seiner Sitzung vom 15. März 2022 die Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. März 2022 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab der ersten Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Heiligenschwendi, 18. März 2022

Gemeinderat Heiligenschwendi


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