Fakultatives Finanzreferendum
19.05.2022 , HeiligenschwendiDer Gemeinderat Heiligenschwendi hat am 17. Mai 2022 in Anwendung von Art. 25 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:
Schulhaus, Sanierung WC-Anlagen EG und OG
Die WC-Anlagen im Schulhaus sind leckbedingt sanierungsbedürftig und raschmöglichst zu erneuern. Der Gemeinderat genehmigt für die Gesamtsanierung der WC-Anlagen im Schulhaus, Bim Schuelhus 199, Heiligenschwendi, einen Nachkredit von Fr. 80 000.–.
Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens 5% aller Stimmberechtigten können die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Die Referendumsfrist läuft am 20. Juni 2022 ab. Die Einreichungsstelle ist beim Gemeinderat Heiligenschwendi, Gemeindeverwaltung, bim Schuelhus 195A, 3625 Heiligenschwendi.
Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Rechtskraft.
Heiligenschwendi, Mai 2022
Einwohnergemeinde Heiligenschwendi
Der Gemeindrat
