Öffentliche Mitwirkungsauflage
15.09.2022 , HeiligenschwendiÄnderung des Baureglements (Umsetzung BMBV)
Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung des Baureglements (Umsetzung BMBV) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Hinweis: Die Änderung des Baureglements beschränkt sich auf die weitgehend formelle Umsetzung der kantonalen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV). Weiterführende Änderungen erfolgen im Rahmen der parallel laufenden Revision der Ortsplanung, wozu eine separate Mitwirkung gewährt werden wird.
Die Änderung des Baureglements und der zugehörige Erläuterungsbericht liegen vom 15. September bis und mit 17. Oktober 2022 in der Gemeindeverwaltung auf. Zudem sind die Dokumente auf der Homepage der Gemeinde unter www.heiligenschwendi.ch aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung zu richten.
Heiligenschwendi, 6. September 2022
Der Gemeinderat
