Baupublikation Heiligenschwendi

  04.02.2018 Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Richner Daniel und Susanne, Untere Haltenstrasse 37, 3625 Heiligenschwendi.
Projektverfasser: Schönholzer AG Ingenieurbüro, Michel Baumann, Allmendstrasse 2, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neubau/Anbau einer Garage südlich des best. Gebäudes. Begrünung der Südfassade (Betonwand) mit Spalier-Bepflanzung. Permanente Fensteröffnung in der Südfassade. Abbruch best. Stützmauern, Treppe usw. im Bereich der neuen Garage.
Standort / Parzelle: Untere Haltenstrasse 35, Parzelle Nr. 709.
Koordinaten: 2 617 634 / 1 177 302.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnzone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb des Strassenabstandes (Art. 14 GBR). Unterschreiten Grenzabstand (Art. 21 GBR). Überschreiten der maximalen Flachdachgrösse (Art. 37 GBR).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Entwässerung der Garage/Flachdach in bestehende Sickerleitung.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. Dezember 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 27. Oktober 2017

Für die Gemeinde:
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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