Baupublikation Heiligenschwendi
04.02.2018 Baupublikationen, HeiligenschwendiBauherrschaft: hausconcept AG, Frieslirain 2, 6210 Sursee LU.
Projektverfasser: hausconcept AG, Frieslirain 2, 6210 Sursee LU.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit Praxis für Lernhilfe; Erstwohnung.
Standort / Parzelle: Niesenweg 2, Parzelle Nr. 869.
Koordinaten: 618 980 / 177 609.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohn- und Gewerbezone WG2.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten maximale Stützmauerhöhe (Art. 9 Abs. 3 GBR). Unterschreiten Bauabstand von Zonengrenzen (Art. 18 GBR). Unterschreiten Bauabstände gegenüber nachbarlichem Grund (Art. 24 GBR). Abweichung der Vorschriften betr. Dachvorsprünge (GBR Art. 34 Abs. 2).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neuanschluss an Gemeindekanalisation. Zone B.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. Januar 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Heiligenschwendi, 1. Dezember 2017
Für die Gemeinde:
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt