Baupublikation Heiligenschwendi

  28.02.2018 Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Sommer Gabriela und Hans Ulrich, Dörfli 154, 3625 Heiligenschwendi.
Projektverfasser: Santschi Holzbau GmbH, Jenni Simon, Glütschbachstrasse 100, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Neubau eines Wagen- und Lagerschopfes. Zufahrt zum Schopf einkoffern und eingrienen.
Standort / Parzelle: Dörfli, Parzelle Nr. 166.
Koordinaten: 617 771 / 178 253.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Landwirtschaftszone.
Schutzzone/-objekt: Ortsbilderhaltungsgebiet.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 24 RPG
– Bauen ausserhalb Baugebiet. Art. 34 Abs. 3 GBR – Asymmetrische Dachflächen.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an bestehende Sickerschächte der umliegenden Gebäude. Zone A.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. April 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 23. Februar 2018

Für die Gemeinde:
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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