Baupublikation Heiligenschwendi

  28.02.2018 Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Staub Adrian und Ruth, Obere Haltenstrasse 2, 3625 Heiligenschwendi.
Projektverfasser: Architekturbüro LBA, Zwahlen Christian, bim Schuelhus 196, 3625 Heiligenschwendi.
Bauvorhaben: Rückbau bestehender Carport mit Flachdach. Neubau Carport mit Pultdach auf der gleichen Fläche mit Vergrösserung gegen Norden und Westen. Teilweise neue Bodenplatte / Kragplatte mit Stützen.
Standort / Parzelle: Obere Haltenstrasse 2, Parzelle Nr. 754.
Koordinaten: 617 475 / 177 450.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnzone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: GBR Art. 23
– Grenzbaurecht für Tiefbauten. GBR Art. 37 Abs. 2 – Überschreiten der maximalen Pultdachgrösse.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation, bestehend. Zone B.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. April 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 23. Februar 2018

Gemeinde Heiligenschwendi Bauamt


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