Baupublikation Heiligenschwendi

  05.12.2018 Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Reusser Erich und Barbara, Schalleberg 138, 3625 Heiligenschwendi.
Projektverfasser: Architekturbüro LBA, H. P. Reusser, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.
Bauvorhaben: Sanierung/Umbau Gebäude Nr. 212 (innerhalb des bestehenden Volumens). Einbau von 4 Wohnungen; Erstwohnungen. Sanierung/Umbau der Umgebungsgestaltung.
Standort / Parzelle: Obere Haltenstrasse 212, Parzelle Nr. 52.
Koordinaten: 2 617 940 / 1 177 470.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Landwirtschaftszone.
Schutzzone/-objekt: Nein.
Beanspruchte Ausnahmen: RPG Art. 24
– Bauen ausserhalb Baugebiet.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation, bestehend. Zone B.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. Januar 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 3. Dezember 2018

Für die Gemeinde:
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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