Baupublikation Heiligenschwendi

  14.10.2021 Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Binggeli Nicole und Christoph, Niesenweg 4a, 3625 Heiligenschwendi.
Projektverfasser: Sieber Holzbau AG, Kantonsstrasse 93, 6234 Triengen.
Bauvorhaben: Neubau Carport in Naturstamm, freistehend, 2-seitig offen. Neubau Geräteschopf (2,80 x 2,55 m).
Standort / Parzelle: Niesenweg 4a, Parzelle Nr. 871.
Koordinaten: 2 619 025 / 1 177 590.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohn- und Gewerbezone WG2.
Schutzzone/-objekt: Nein.
Beanspruchte Ausnahmen: GBR Art. 14 Abs. 3 – Unterschreiten Strassenabstand. GBR Art. 21 Abs. 2 – Unterschreiten Bauabstand für unbewohnte Nebenbauten. GBR Art. 26 Abs. 1 – Unterscheiten Gebäudeabstand für Nebenbauten. GBR Art. 37 Abs. 2 – Überschreiten der maximalen Flachdachgrösse.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation, bestehend. Zone B.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. November 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 11. Oktober 2021
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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