Baupublikation Heiligenschwendi

  15.09.2022 Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: von Gunten Lukas, Wierezwil 203, 3255 Rapperswil.
Projektverfasser: LBA Architekturbüro Bern, Zwahlen Christian, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.
Bauvorhaben: Ausbau bestehender Wohnteil; Wohnung EG + OG. Ausbau Bühne und Söller zu Wohnraum.
Standort / Parzelle: Schwendi 325, 3625 Heiligenschwendi, Parzelle Nr. 075.
Koordinaten: 2 618 914.23 / 1 177 604.34.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Landwirtschaftszone.
Schutzzone/-objekt: Nein.
Beanspruchte Ausnahmen: RPG Art. 24
– Bauen ausserhalb der Bauzone. BauV Art. 67 – Unterschreiten der Raumhöhe.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation, bestehend. Zone üB.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20632.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Oktober 2022.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 9. September 2022

Gemeinde Heiligenschwendi Bauamt


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote