Baupublikation Heimberg

  04.02.2018 , Heimberg

Gesuchsteller: Autowolf AG, Bernstr. 249, 3627 Heimberg.
Projektverfasser: ALB Architektur GmbH, Unterdorfstrasse 6, 3612 Steffisburg.
Vorhaben: Neue Überdachung der bestehenden Autoabstellplätze. Abbruch der bestehenden Überdachung, Neuanbringung Reklamen.
Standort / Parzelle: Bernstrasse 249, Parzelle Nr. 294.
Koordinaten: 2 612 988 / 1 181 516.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WGv.
Ausnahme: Bauen im Strassenabstand, Art. 80 + 81 Strassengesetz (SG), und Art. 17 GBR 2008.
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung, Alpenstr. 26, 3627 Heimberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. Juni 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Heimberg


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