Baupublikation Heimberg

  04.02.2018 , Heimberg

Gesuchsteller: Bauherrengemeinschaft Aarestr. 29, 3627 Heimberg, p. A. J. Höhn + Partner Architekten AG, Eichmattweg 4, 3600 Thun.
Projektverfasser: J. Höhn + Partner Architekten AG, Eichmattweg 4, 3600 Thun.
Vorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 29, Erstellen von zwei Mehrfamilienhäusern Nr. 29 und 29a sowie einer Einstellhalle Nr. 29b, Beanspruchung Artikel 75 Gestaltungsfreiheit.
Standort / Parzelle: Aarestr. 29, 29a und 29b, Parzelle Nr. 514.
Koordinaten: MFH 29, 2 612 767 / 1 181 263; MFH 29a, 2 612 776 / 1 181 233; EH, 2 612 770 / 1 181 247.
Nutzungszone: Wohnzone a, W a.
Ausnahme: Bauen im Strassenabstand, Art. 80 + 81 Strassengesetz (SG), und Art. 17 GBR 2008.
Gewässerschutzmassnahmen/ -bereich:
Anschluss an öffentliche Kanalisation/ ARA, Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung, Alpenstr. 26, 3627 Heimberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. Juni 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Bauverwaltung Heimberg


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