Abstimmungsausschuss
04.02.2018 , HeimbergFür die Durchführung und Leitung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2017 werden folgende Mitglieder des ständigen Stimmausschusses aufgeboten:
Präsident
Ackermann Urs
Sekretär
Sigrist Andreas
Primarschulhaus Obere Au
Meister-Nüssli Silvia
Studer-Dietrich Sonja
Wagner-Stalder Tanja
Oberstufenschulhaus Untere Au
Furigo-Graf Monika
Truffer-Selvaratnam Gowry
Sigrist Eveline
Kirchgemeindehaus Kaliforni
Sigrist Andreas
Wüthrich Christian
Reist Maria
Mitglieder
Weyermann Odermatt Sabine
Züst-Wenger Claudia
Die Zusammenstellung des Ausschusses wird hiermit vorschriftsgemäss bekannt gemacht. Entschuldigungen und Verschiebungsgesuche sind schriftlich bis zum Donnerstag, 7. September 2017 an die Gemeindeschreiberei Heimberg, Postfach 271, 3627 Heimberg, oder gemeinde schreiberei@heimberg.ch einzureichen.
Allgemeine Hinweise an alle Stimmberechtigten
1. Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann im Oberstufenschulhaus, Schulstrasse, im Schulhaus Obere Au, Niesenstrasse, und im Kirchgemeindehaus Kaliforni erfolgen, und zwar: Sonntag, 24. September 2017, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
2. Briefliche Stimmabgabe
Brieflich kann die Stimme ohne Bedingungen von einem beliebigen Ort der Schweiz abgegeben werden, ab Erhalt der Abstimmungsunterlagen.
– Beim Postversand muss das Antwortkuvert spätestens am Samstag, 23. September 2017 bei der Gemeinde eintreffen.
– Einwurf des Antwortkuverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis spätestens onntag, 24. September 2017, 8.30 Uhr.
3. Abstimmungsmaterial
Allen Stimmberechtigten werden der Stimmrechtsausweis, die Stimmzettel und das Retourkuvert per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 22. September 2017, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei verlangt werden.
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 19. September 2017, bis 17.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei anzubringen.
4. Wegzug
Stimmberechtigte, die nach Zustellung des Abstimmungsmaterials, jedoch vor dem 25. September 2016 aus der Gemeinde wegziehen, haben bei der Abmeldung die Stimmkarte mit dem Retourkuvert der Einwohnerkontrolle zurückzugeben.
Heimberg, 15. August 2017
Gemeinderat Heimberg
