Publikation öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG

  04.02.2018 , Heimberg

Überbauungsordnung «Erschliessung Heimberg Süd» (Strassenplan mit Bau- und Ausnahmegesuch)
(koordiniertes Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 Bst. b KoG; die Überbauungsordnung wird nach Art. 1 Abs. 4 BauG als Baubewilligung gelten; sie legt das Bauvorhaben mit der Genauigkeit einer Baubewilligung fest)

Der Gemeinderat von Heimberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die vorerwähnte Überbauungsordnung, beinhaltend folgende Akten, zur öffentlichen Auflage:

1. Überbauungsordnung «Erschliessung
Heimberg Süd» (Strassenplan) bestehend aus:

– Überbauungsplan / Situation
– Längenprofil Erschliessung
– Querprofile Erschliessung
– Normalprofil Erschliessung
– Landerwerbsplan
– Längenprofil Zulg
– Querprofile Zulg
– Detailplan Zulgbrücke
– Baugesuch gemäss Ziffer 2 hienach

2. Baugesuch
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Heimberg, 3627 Heimberg.
Projektverfasser: Kissling + Zbinden AG, Ingenieure Planer USIC, Bern.
Bauvorhaben: Neubau Erschliessungsstrasse ab Aarestrasse/Gemeindegrenze zu Steffisburg bis Jägerweg mit Brücke über die Zulg, Gehweg mit Beleuchtung, Baum bepflanzter Versickerungsbereich, Festlegen von Baulinien und Ausbau Jägerweg, Teilweiser Rückbau Töpferweg, Schliessung Bahnübergänge Töpferweg und Untere Zulgstrasse für den motorisierten Verkehr, Absenkung der Gerinnesohle der Zulg, Anpassung der Zufahrten zum Gewerbegebiet Am Töpferweg sowie Untere Zulgstrasse, Rückbau von zwei Baracken im Gewässerraum der Zulg, Fuss- und Radweg Untere Zulgstrasse zur Aarestrasse entlang der Bahnlinie als neuer Langsamverkehrszugang zum Bahnhof Steffisburg ohne Steg über die Zulg.
Parzellen Nr.: 7, 264, 441, 846, 847, BR (848), 1013, 1014 Jägerweg, 1044, 1116 Aarestrasse, 1227 Töpferweg, 1299 Untere Zulgstrasse, 1350 BLS, 1518 und 2333 Gewässerparzelle.
Koordinaten: 2 613 180 / 1 180 500.
Zone: Wohnzone W2a / Wohn- und Gewerbezone WGa und WGb / Gewerbezone Ga / ZPP Nr. 6 «Oberi Au Ost» / Landwirtschaftszone / Verkehrs- und Gewässerflächen.
Schutzobjekte: Ufergehölz und Kleinstrukturen.
Beanspruchte Ausnahmen: NHG.
Weitere Gesuche: Keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Ableiten des Strassenabwassers über die Schulter Sickermulden.

Es wird auf die Markierungen / Verpflockung im Gelände und auf die Gesuchsakten verwiesen.

Weitere Unterlagen
– Gesuchsformulare
– Erläuterungsbericht
– Technischer Bericht mit Kostenschätzung
– Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 28. April 2017
– Ausnahmegesuch nach NHG
– Landeskartenausschnitt

Auflageort und Auflagedauer
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. August 2016 bis 25. September 2017, bei der Bauverwaltung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, zu den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, einzureichen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen haben das Vorhaben, gegen welches sie sich richten, genau zu bezeichnen.

Heimberg, 24. September 2017

Der Gemeinderat


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