Publikation öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG
07.06.2018 , Heimberg2. Auflage zu den Änderungen der Überbauungsordnung «Erschliessung Heimberg Süd» (Strassenplan mit Bau- und Ausnahmegesuch)
(koordiniertes Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 Bst. b KoG; die Überbauungsordnung wird nach Art. 1 Abs. 4 BauG als Baubewilligung gelten; sie legt das Bauvorhaben mit der Genauigkeit einer Baubewilligung fest)
Der Gemeinderat von Heimberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die vorerwähnte Überbauungsordnung mit Änderungen zur 2. öffentlichen Auflage:
1. Überbauungsordnung «Erschliessung Heimberg Süd» (Strassenplan) bestehend aus:
– Überbauungsplan / Situation 1:500
– Landerwerbsplan 1:500
– Baugesuch gemäss Ziffer 2 hienach
2. Baugesuch
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Heimberg, 3627 Heimberg.
Projektverfasser: Kissling + Zbinden AG, Ingenieure Planer USIC, Bern.
Projektänderungen: Lärmschutzwand zugunsten der Parzelle Nr. 441, Aufweitung der neuen Erschliessungsstrasse vor der Kurve zur neuen Zulgbrücke auf der Parzelle Nr. 264 mit Mittelstreifen und zwei Verkehrsinseln für die Abzweigung des Zweiradverkehrs und als landwirtschaftlicher Zugang zur Parzelle Nr. 290, Verlegung und Verlängerung der Detailerschliessung Gewerbezone Am Töpferweg mit Verzicht auf ein Trottoir im Bereich der Parzellen Nr. 7 und 847 / BR 848, Rückbau Bahnübergang Töpferweg (nur noch Langsamverkehr), Aufhebung Bahnübergang Untere Zulgstrasse.
Parzellen Nr.: 7, 264, 441, 847, BR 848, 1272 Töpferweg, 1299 Untere Zulgstrasse und 1350 BLS.
Koordinaten: 2 613 180 / 1 180 500.
Zone: Wohnzone W2a / Wohn- und Gewerbezone WGa und WGb / Gewerbezone Ga / Landwirtschaftszone / Verkehrsfläche.
Schutzobjekte: Keine.
Beanspruchte Ausnahmen: Keine.
Weitere Gesuche: Keine
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Ableiten des Strassenabwassers über die Schulter Sickermulden.
Es wird auf die Markierungen / Verpflockung im Gelände – soweit es die Kulturen zulassen – und auf die Gesuchsakten verwiesen.
Weitere Unterlagen: Kurzbericht vom 31. Mai 2018.
Auflageort und Auflagedauer
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. Juni bis 9. Juli 2018, bei der Bauverwaltung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, zu den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, einzureichen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen haben das Vorhaben, gegen welches sie sich richten, genau zu bezeichnen.
Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten Planänderungen geltend gemacht werden.
Heimberg, 28. Mai 2018
Der Gemeinderat
