Reglement über die Unterstützung der Jugendförderung und des Freizeitangebotes der Vereine / Referendum

  07.06.2018 , Heimberg

Der Gemeinderat hat am 28. Mai 2018 das Reglement über die Unterstützung der Jugendförderung und des Freizeitangebotes der Vereine inkl. Anhang totalrevidiert.

Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Reglement kann bei der Präsidialabteilung bezogen oder unter www.heimberg.ch heruntergeladen werden.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis 6. August 2018) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das Reglement per 1. September 2018 in Kraft.

Heimberg, 31. Mai 2018

Gemeinderat Heimberg


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