Feuerwerksverbot bei den Schulanlagen
26.07.2018 , HeimbergBis zum Bundesfeiertag am 1. August dauert es nicht mehr lange. Feuerwerk und Knallkörper haben an diesem Tag Tradition.
Die durch Feuerwerkskörper an den Schulanlagen entstandenen Schäden in den letzten Jahren waren beträchtlich. Die Gemeinde Heimberg weist deshalb darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk bei den Schulanlagen Untere und Obere Au verboten ist. Auch am 1. August werden keine Ausnahmen gemacht. Das Zünden von Knallkörpern vor dem 1. August ist gestützt auf das Reglement öffentliche Sicherheit nicht gestattet. Der Lärm stört sowohl tagsüber wie auch nachts Kleinkinder, kranke und ältere Menschen, Haus- und Wildtiere.
Heimberg, 12. Juli 2018
Ressort Sicherheit und Bauverwaltung Heimberg
