Verkehrsmassnahme Blümlisalpstrasse, Heimberg

  04.07.2018 , Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsmassnahme. Die Zustimmungsverfügung durch das OIK I vom 26. Juni 2018 liegt vor.

Tempo-30-Zone Obere Au, Änderung der Verkehrssignalisation Blümlisalpstrasse:
1. Versetzen des Zoneneingangs Tempo 30 (Signal 2.59.1 bzw. 2.59.2) bzw. Erweitern der Zone um 50 m nach Norden. Damit die Tempo-30-Zone neu unmittelbar nach der Einfahrt ins Einkaufszentrum Heimberg beginnt.
2. Auf Höhe der Zufahrt zur Liegenschaft Blümlisalpstrasse 73: Fahrbahnverengung um 1,50 m als Querungshilfe für Fussgänger mittels Markierungen und Leitpfosten.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) bis zum 26. Juli 2018 beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Diese Verfügung tritt nach dem Errichten der Signalisation und Markierung in Kraft.

Heimberg, 26. Juni 2018

Bauverwaltung Heimberg


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