Öffentliche Bekanntmachung

  10.04.2019 , Heimberg

Kommunaler Verkehrsrichtplan 2018 der Gemeinde Heimberg
Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den von der Einwohnergemeinde Heimberg am 12. November 2018 beschlossenen kommunalen Verkehrsrichtplan 2018 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz (BauG) vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 15. März 2019 genehmigt.

Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Heimberg, 11. April 2019

Der Gemeinderat


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