Nutzungsregeln für die Verweiloase Bachmannmatte

  04.09.2019 , Heimberg

Der Gemeinderat hat für die Benützung der Verweiloase Bachmannmatte Regeln erlassen:
– Die Verweiloase Bachmannmatte steht allen Personen zur Benützung von 6.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe.
– Das Beklettern des Sonnensegels ist verboten.
– Das Befahren des Areals ist verboten. Es gilt ein generelles Fahrverbot.
– Das Abspielen lauter Musik ist verboten.
– Das Entfachten von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerksmaterial ist bewilligungspflichtig.
– Das Liegenlassen von Abfall (inkl. Zigarettenstummeln) ist verboten.
– Das Freilaufen lassen und Versäubern lassen von Hunden ist verboten.
– Das Urinieren ist verboten.
– Das Campieren ist verboten.

Wir bitten die Bevölkerung, sich an diese Nutzungsregeln zu halten.
Verstösse gegen die Nutzungsregeln können mit Busse bis 2000 Franken geahndet werden.

Heimberg, 2. September 2019

Der Gemeinderat


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