Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve Referendum

  11.09.2019 , Heimberg

Der Gemeinderat hat am 2. September 2019 das neue Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve genehmigt.

Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.heimberg.ch/aktuelles heruntergeladen werden.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis 11. November 2019) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das neue Reglement über die Spezialfinanzierung Schwankungsreserve per 1. Januar 2021 in Kraft.

Heimberg, 4. September 2019

Gemeinderat Heimberg


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