Reglement für die Gemeindeausgleichskasse – Aufhebung

  20.11.2019 , Heimberg

Der Gemeinderat hat am 11. November 2019 beschlossen, auf die veralteten kommunalen Bestimmungen zu verzichten, weil mit den eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen die AHV-Zweigstellen bereits rechtsgenüglich geregelt sind.

Gemäss Art. 45 Abs. 1 lit. b kantonale Gemeindeverordnung wird die ersatzlose Aufhebung per 31. Dezember 2019 des kommunalen Reglements für die Gemeindeausgleichskasse vom 1. Dezember 1994 veröffentlicht.

Heimberg, 13. November 2019

Der Gemeinderat


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