Teilrevision Reglement über die Mehrwertabgabe Referendum

  22.01.2020 , Heimberg

Der Gemeinderat hat am 13. Januar 2020 eine Teilrevision des Reglements über die Mehrwertabgabe (MWAR) genehmigt.

Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das teilrevidierte Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.heimberg.ch/aktuelles heruntergeladen werden.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis 23. März 2020) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das teilrevidierte Reglement über die Mehrwertabgabe rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft.

Heimberg, 14. Januar 2020

Gemeinderat Heimberg


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