Aufforderung an Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs

  13.05.2020 , Heimberg

Die Anstösser von Strassen, Fuss-, Geh- und Radwegen werden hiermit aufgefordert, Bäume, Äste, Grünhecken, Sträucher und weitere Bepflanzungen bis spätestens 31. Mai 2020 auf die vorgeschriebenen Abmessungen zurückzuschneiden und dies im Verlaufe des Jahres beizubehalten.

Gemäss dem Kantonalen Strassengesetz, Art. 83, ist der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen bis auf eine Höhe von mind. 2,50 m und über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen bis auf eine Höhe von mind. 4,50 m, mit einem seitlichen Abstand von 50 cm zum Fahrbahnrand, freizuhalten. Ist die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt, sind überhängende Äste bis auf die Lampenhöhe zurückzuschneiden. Wir verweisen auch auf die Bilddarstellung im Heimberger Dorfboten.

An Kreuzungen, Einmündungen und in Kurven dürfen Bepflanzungen und Einfriedungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Gemäss Kantonaler Strassenverordnung, Art. 56, beträgt die Maximalhöhe im Sichtbereich 60 cm.

Die Bauverwaltung und der Werkhof danken allen Anstössern, welche den Heckenschnitt von sich aus vorbildlich ausführen, für ihre Mithilfe. Nach dem 31. Mai 2020 können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen und Rückschnitte auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) tätigen lassen.

Bauverwaltung Heimberg


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote