Allgemeine Gebührenverordnung – Teilrevision 2020

  24.06.2020 , Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg hat am 15. Juni 2020 die allgemeine Gebührenverordnung vom 17. Juni 2013 revidiert und genehmigt. Die Änderungen der Teilrevision 2020 beinhalten insbesondere Anpassungen bei den Gebühren der Ressorts Bau und Planung (Bewilligungsverfahren) sowie die Erhöhung der jährlichen Hundetaxe auf Fr. 100.– pro Hund.

Die geänderte Gebührenverordnung tritt per 1. August 2020 in Kraft. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg oder unter www.heimberg.ch/ reglemente bezogen werden.

Heimberg, 17. Juni 2020

Der Gemeinderat


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