Einwohnergemeindeversammlung

  22.07.2020 , Heimberg

Montag, 24. August 2020, 19.30 Uhr, in der Aula des Oberstufenschulhauses

Traktanden:
1. Gemeinderechnung 2019; Genehmigung
2. Liegenschaft Alpenstrasse 28: Umgliederung der Wohnungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen
3. Informationen
– Ortsplanungsrevision
– Gesamtentwicklung Bahnhof Heimberg
– Corona-Pandemie in Heimberg
4. Verschiedenes

Die Botschaft an die Stimmberechtigten wird in alle Haushalte verteilt.

Auflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Präsidialabteilung, Alpenstrasse 26, Heimberg, öffentlich auf. Teile daraus können unter www.heimberg. ch heruntergeladen werden.
Das Protokoll der Versammlung wird gemäss Art. 20 des Wahl- und Abstimmungsreglements 14 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt.

Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Heimberg wohnhaft sind.
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Heimberg sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Schutzmassnahmen
Die Gemeindeversammlung wird unter Einhaltung der geltenden Covid-19-Vorschriften durchgeführt. Zudem wird für die Durchführung ein Schutzkonzept bestehen.

Der Gemeinderat


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