Feuerwerksverbot bei den Schulanlagen

  29.07.2020 , Heimberg

Bis zum Bundesfeiertag am 1. August dauert es nicht mehr lange. Feuerwerk und Knallkörper haben an diesem Tag Tradition.

Die durch Feuerwerkskörper an den Schulanlagen entstandenen Schäden in früheren Jahren waren beträchtlich. Die Gemeinde Heimberg weist deshalb darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk bei den Schulanlagen Untere und Obere Au verboten ist. Auch am 1. August werden keine Ausnahmen gemacht. Das Zünden von Knallkörpern vor dem 1. August ist gestützt auf das Reglement öffentliche Sicherheit nicht gestattet. Der Lärm stört sowohl tagsüber wie auch nachts Kleinkinder, kranke und ältere Menschen, Haus- und Wildtiere.

Heimberg, 9. Juli 2020

Ressort Sicherheit und Bauverwaltung Heimberg


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