Geringfügige Änderung Überbauungsordnung «Untere Bernstrasse» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
20.01.2021 , HeimbergBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Heimberg hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Untere Bernstrasse» am 11. Januar 2021 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Heimberg, 11. Januar 2021
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Heimberg