Bewilligung einer Urnenabstimmung

  10.03.2021 , Heimberg

Der Gemeinderat von Heimberg beantragte mit Gesuch vom 16. Februar 2021, aufgrund der aktuellen Lage (Covid-19), anstelle der Gemeindeversammlung vom 29. März 2021 eine Urnenabstimmung anzuordnen.

Der stellvertretende Regierungsstatthalter hat am 26. Februar 2021 wie folgt verfügt:

1. Der Einwohnergemeinde Heimberg wird, gestützt auf GG Art. 12 Abs. 3, bewilligt, am 25. April 2021 eine Urnenabstimmung zur Initiative «Pilotprojekt für eine familienergänzende Kinderbetreuung während den Schulferien (Tagesferien)» durchzuführen.
2. Der Gemeinderat wird angewiesen,
a) das Abstimmungsverfahren nach dem kommunalen Wahl- und Abstimmungsreglement vom 2. Dezember 2013 und dem Konzept für die Durchführung von Urnenabstimmungen in der Gemeinde Heimberg vom 12. April 2010 durchzuführen; die Abstimmungsbotschaft hat den Argumenten der Gegner der Vorlage Rechnung zu tragen,
b) die Abstimmung so zu organisieren, dass die Vorgaben von Bund und Kanton zur Vermeidung von Ansteckungen mit Covid-19 eingehalten werden.
3. Vorbehalten bleiben allfällige weitere Anordnungen der zuständigen Stellen des Bundes oder des Kantons im Zusammenhang mit Covid-19.
Der stv. Regierungsstatthalter von Thun: Thomas Blättler


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