Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV – Aufhebung

  01.09.2021 , Heimberg

Der Gemeinderat hat am 23. August 2021 beschlossen, die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV vom 20. April 2015 per sofort aufzuheben.

Diese Verordnung ist nicht mehr notwendig, weil sich die Gemeinde Heimberg vollständig an die neuen, durch den Kanton Bern erarbeiteten rechtlichen Grundlagen betr. Personendatensammlungen hält.

Gemäss Art. 45 Abs. 1 lit. b kantonale Gemeindeverordnung wird die ersatzlose Aufhebung dieser kommunalen Verordnung veröffentlicht.

Heimberg, 27. August 2021
Gemeinderat Heimberg


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