Reglement über die Spezialfinanzierung Investitionen in Schulanlagen; Referendum

  24.03.2022 , Heimberg

Der Gemeinderat hat am 14. März 2022 das neue Reglement über die Spezialfinanzierung Investitionen in Schulanlagen genehmigt.

Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.heimberg.ch/aktuelles heruntergeladen werden.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis 23. Mai 2022) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das neue Reglement über die Spezialfinanzierung Investitionen in Schulanlagen rückwirkend per 31. Dezember 2021 in Kraft.

Heimberg, 17. März 2022
Gemeinderat Heimberg


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